Verkehrsrecht

Ein kurzes Wort vorab: Auch wenn Sie hier oder anderswo zahlreiche Informationen zur Ersatzfähigkeit von Schäden finden: Die Schadensregulierung sollten Sie einem Anwalt Ihres Vertrauens übertragen!
Ein Verkehrsunfall hat diverse Folgen. Nicht nur, dass zumeist das eigene Fahrzeug durch den Unfall beschädigt worden ist, häufig treten auch noch Verletzungen hinzu. Hier vertrete ich den Geschädigten bei der umfassenden Geltendmachung eigener Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber den unfallgegnerischen Beteiligten und Haftpflichtversicherern, auch vor den zuständigen Gerichten. Weiter führe ich den Schriftverkehr mit den Polizeibehörden und soweit erforderlich mit Sachverständigen und Werkstätten.

Vergrößert die Beauftragung eines Rechtsanwaltes aber nicht auch die Gesamtkosten des Unfalles?
Ja. Aber wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes. Dieses Kostenrisiko haben die Versiche-rer bereits einkalkuliert.
Aber auch wenn Sie eine Teilschuld haben, sind Ihre Chancen großer, eine günstigere Quote zu erreichen, wenn Sie fachkundig vertreten werden.
Die meisten Haftpflichtversicherer bieten Ihnen einen „tollen“ Service an: Einen 24 Stunden am Tag besetzten Zentralruf der Versicherer...
Haben Sie sich einmal gefragt warum die Versicherer diesen 24-Stunden-Service anbieten?
Die Versicherer bieten diesen für sie teuren Service nicht in Ihrem Interesse an, sondern um - trotz der damit für sie selbst verbundenen Kosten zu sparen - auf Ihre Kosten!
Denn wenn Sie nur einen Teil Ihres Schadens aufgrund unvollständiger oder nicht erfolgter Beratung nicht geltend machen, sparen die Versicherungen bares Geld - Ihr Geld! Und die Gefahr, dass Sie einige Schadenspositionen nicht oder nicht richtig geltend machen ist angesichts des immer komplizierter werdenden Verkehrsrechts sehr groß.
Darum sollte zunächst ein anwaltlicher Rat eingeholt oder ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt werden.

Darüber hinaus bin ich auch in der Verteidigung tätig, soweit gegen Sie ein Bußgeld- oder auch Strafverfahren aus dem Unfallereignis heraus geführt werden.

Die das Verkehrsrecht betreffende anwaltliche Tätigkeit umfasst u.a.: